Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: mit der Standardbefragung anfangen
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: mit der Standardbefragung anfangen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine Kür, sondern Pflicht — und der Einstieg ist eine anonyme Befragung mit 24 Fragen, die in zehn Minuten beantwortet ist.

Warum es diese Beurteilung geben muss Seit 2013 nennt § 5 Arbeitsschutzgesetz die psychische Belastung bei der Arbeit ausdrücklich als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist damit kein Zusatzangebot des BGM, sondern Arbeitgeberpflicht — unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Wer sie nie durchgeführt hat, hat eine Lücke im Arbeitsschutz, die bei jeder Begehung auffallen kann.

Was die Standardbefragung abfragt Die Befragung folgt den Merkmalsbereichen der GDA-Leitlinie: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. Jede Frage wird auf zwei Achsen beantwortet — wie stark trifft das zu, und wie sehr beansprucht es mich. Genau diese Doppelung unterscheidet eine Gefährdungsbeurteilung von einer Stimmungsumfrage: Nicht jede Belastung ist eine Gefährdung, entscheidend ist die Beanspruchung, die daraus folgt.

Anonym ist keine Einstellung, sondern Voraussetzung Die Befragung ist fest anonym — sie lässt sich nicht auf einzelne Personen zurückführen, und die Auswertung erscheint nur als Gruppenergebnis. Das ist kein Komfort-Feature, sondern die Bedingung dafür, dass ehrlich geantwortet wird und dass die Erhebung datenschutzrechtlich sauber bleibt.

Wie ihr konkret startet Die Befragung anlegen, die Fragen dieser Durchführung bei Bedarf anpassen (einzelne Items ausblenden, Formulierungen an euren Betrieb angeben), Teilnehmende einladen, Ergebnisse als Gruppenauswertung lesen. Aus den auffälligen Merkmalsbereichen entstehen die Maßnahmen — und die Beurteilung ist dokumentiert. Wer es ausführlicher braucht, nimmt statt der Standardbefragung den COPSOQ.

Was du brauchst

Aufwand
halber Tag
Fragen
24
Antworten
anonym, nicht zuordenbar

Förderfähig: bis 600 € steuerfrei

Als Teil eines strukturierten BGM-Prozesses ist diese Maßnahme nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — den Prozess bringt BGM-Kompass mit. Zertifizierte Angebote (z. B. von Upfit) bezuschusst zusätzlich die Krankenkasse nach § 20b SGB V.

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Kostenlos registrieren — und die Maßnahme steht startklar in deinem Cockpit: Einladung, Feedback-Befragung und Termin sind schon eingerichtet. Erster Zyklus, erste Kennzahlen für den Chef.

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